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»Fair Trade« bezeichnet eine Handelspartnerschaft, die auf gegenseitiger Unterstützung, Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung beruht. Dialog, Respekt und Transparenz sind die Grundlagen für bessere Arbeits-, Lebens- und Handelsbedingungen sowie die Sicherung sozialer Rechte. Wesentliches Merkmal eines Fair Trade Projektes oder eines Fair Trade Unternehmens ist es, dass Verantwortung für alle direkt oder indirekt beteiligten Menschen, Sozialgemeinschaften und Umweltbedingungen übernommen wird. Verantwortung dahingehend, dass neben dem Gewinn des Unternehmens auch Faktoren wie Gerechtigkeit, Menschenwürde und der Erhalt einer lebenswerten Umwelt in der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen berücksichtigt werden. »Fair Trade« ist ein Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung, die dem Wohl aller Beteiligten dient.

 

A. Erzeugergemeinschaften

Voraussetzung um Partner von Fair Trade Minerals & Gems werden zu können, sind die Erfüllung folgender Kriterien:

  1. Die Kooperativen sollen unabhängig und demokratisch organisiert sein. Die Zusammenschlüsse sind vertraglich zu regeln. Die Verträge müssen für alle gleichermaßen Gültigkeit haben.
  2. Es ist wünschenswert, dass die Mitglieder der Kooperativen an allen Entscheidungsprozessen beteiligt werden, die die allgemeine Strategie ihrer Organisation betreffen. Dies schließt auch Beschlüsse ein, die im Zusammenhang mit der Verwendung der zusätzlichen Mittel (Prämien) die durch Fair-Trade Vereinbarungen zur Verfügung gestellt werden.
  3. Die Statuten der Kooperativen sind so gehalten, dass keine Hürden für die Aufnahme neuer Mitglieder existieren.
  4. Die Produzenten oder Produktionsgemeinschaften sind bereit, die Entwicklung ihrer Organisation und die Verwaltungsvorgänge darzulegen und hinterfragen zu lassen. Dies kann geschehen durch die Beantwortung von Fragen, durch Einsicht in den Finanzhaushalt, durch die Möglichkeit zum Gespräch nicht nur mit der Leitung, sondern auch mit anderen Mitgliedern der Organisation oder durch Informationsmaterial. Grundsätzliche Änderungen müssen mitgeteilt werden.

 

B. Lohnarbeit

Bei der Beschäftigung von nicht selbständigen Arbeitnehmern gelten folgende Vereinbarungen:

  1. Arbeitsbedingungen: Lohnabhängige Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitsvertrag, der frei jeglicher Willkür einzuhalten ist.
  2. Keine Zwangsarbeit: Jegliche direkte oder indirekte Zwangsarbeit aus, also auch Schuldverschreibungen, die einer Leibeigenschaft nahe kommen (sogenannte Schuldknechtschaft) sind verboten.
  3. Keine ausbeuterische Kinderarbeit: Ausbeuterische Arbeit von Kindern unter 14 Jahren ist in Fair Trade Projekten ausgeschlossen. Stattdessen wird die Förderung der Bildung und jugendgerechten Entwicklung gewünscht. Hierbei ist insbesondere auf die Einhaltung des Übereinkommens über das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, festgehalten in der ILO Konvention 182 und der Beachtung des Mindestalters (ILO Konvention 138) zu achten.
  4. Keine Diskriminierung: In Fair Trade Projekten darf keine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Nationalität, der Religion, des Geschlechtes oder anderer Umstände stattfinden. Dies betrifft insbesondere das Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO Konvention 100).
  5. Ausreichende Bezahlung: Beschäftigen Unternehmen oder Genossenschaftsmitglieder lohnabhängige Arbeiter, so ist das Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), insbesondere die Konventionen 26 und 131 einzuhalten.
    Gesetzliche Mindestlöhne oder branchenübliche Tariflöhne, sofern vorhanden, sind als Minimum anzusehen. Niedriglöhne, die in Armut zwingen oder darin festhalten, sind nicht akzeptabel. Die Mitglieder der Kooperative sollten die Vorteile des Fairen Handels, insbesondere jeden Anstieg des Einkommens, in angemessener Weise mit ihren Lohnarbeitern teilen, unabhängig davon, ob diese Gelegenheitsarbeiter sind oder fest angestellt.
  6. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Alle für die jeweilige Tätigkeit notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes und zum Schutz der Gesundheit der arbeitenden Menschen sind im Rahmen der ILO Konvention 155 durchzuführen.
  7. Angemessene Arbeitszeiten: In diesem Sinne sind auch die Arbeitszeiten gesundheits- und sozialverträglich zu gestalten, was insbesondere überlange Arbeitszeiten ausschließt. Gültigkeit hat hier vor allem das ILO Übereinkommen 001, über die Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit in gewerblichen Betrieben auf 48 Stunden und maximal 12 freiwilligen Überstunden.

 

C. Umwelt- und Klimaschutz

Nur eine intakte Umwelt sichert über Generationen eine lebenswerte Existenzgrundlage. Daher sollten sich Fair Trade Projekte sowohl hinsichtlich ihrer eigenen Tätigkeit, als auch in ihrem Umfeld für den Erhalt der Umwelt und klimaverträgliche Maßnahmen einsetzen, diese fördern oder dauerhaft unterstützen.

 

Um dieses Ziel zu erreichen sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  1. Massive Umweltzerstörungen sind zu vermeiden.
  2. Bei der Gewinnung von Edelsteinen oder Edelmetallen dürfen keine giftigen Substanzen an die Umwelt abgegeben werden.
  3. Minengebiete oder nicht mehr in Betrieb befindliche Teilbereiche, sind so zu rekultivieren, dass die Kontinuität des ursprünglichen Ökosystems gewährleistet ist.
  4. Erdreich, welches während der Edelsteingewinnung entfernt wird, muss in einem Rekultivierungsprozess ersetzt werden. Offen gelassene Grabungslöcher, Stollen und Steinbrüche sind während und nach der Abbauperiode zu sichern.
  5. Die Belastung örtlicher Gewässer durch Schlamm und Abraummaterial darf Ökosysteme in Bächen, Flüssen und Seen nicht beeinträchtigen. Insbesondere auf einen Schutz aller Wasserlebewesen, insbesondere des Fischbestands ist zu achten.
  6. Der Bergbau ist im Einvernehmen mit den örtlichen Behörden durchzuführen. Hierbei sind alle örtlichen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung einzuhalten. Lokale, regionale und nationale Vorschriften müssen beachtet werden.
  7. Alle Beteiligten verpflichten sich, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um zu verhindern, dass durch die Förderung des Fairen Handels umweltschädigende Auswirkungen in der Bergbauregion entstehen.

 

D. Entwicklung der Projekt- oder Unternehmens-Umgebung

Zur nachhaltigen Sicherung eines Fair Trade Projekts zählt die Einbettung und Vernetzung in einem stabilen Umfeld, welches das Projekt trägt und unterstützt und dessen Entwicklung andererseits vom Projekt positiv vorangebracht wird. Dabei sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:

 

  1. Bildung: Nur durch gute Bildung werden Lebensbedingungen nachhaltig so verbessert, dass die Menschen einer Region ihre Leben aus eigener Kraft bewältigen und verbessern können. Daher sollten Fair Trade Projekte, da wo das gewachsene familiäre oder soziale Umfeld nicht dazu in der Lage ist, dazu beitragen, Bildungseinrichtungen für Kinder und Erwachsene zu gründen, zu fördern und dauerhaft zu unterstützen.
  2. Gesundheitswesen: Ein allen Menschen des Projekts und des Projektumfelds verfügbares Gesundheitswesen von der Beratung und Aufklärung über die Gesundheitsvorsorge bis hin zur Krankenversorgung und Heilung ist ein sehr wichtiger Faktor für ein stabiles Umfeld. Daher sollten Fair Trade Projekte, da wo das gewachsene familiäre oder soziale Umfeld nicht dazu in der Lage ist, den Aufbau und Betrieb eines solchen Gesundheitswesens fördern und dauerhaft unterstützen.
  3. Soziales Engagement: Wird die soziale Betreuung von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen sowie von sozial Benachteiligten, Behinderten oder anderweitig hilfsbedürftigen Menschen nicht (oder teilweise nicht) durch das gewachsene familiäre oder soziale Umfeld erbracht, ist soziales Engagement eine weitere Säule eines stabilen Umfelds. Projekte sozialen Engagements, von Sportclubs für Jugendliche bis hin zu Behindertenwerkstätten oder Altersheimen sollten, wo nötig, ebenfalls durch Fair Trade Projekte gefördert oder dauerhaft unterstützt werden.